-
1. Liquidation
- Wie wichtig sind die aus der Pensionszusage zu erfüllenden Versorgungsleistungen für die eigene Alters- und Hinterbliebenenversorgung?
- Ist die Zahlung lebenslanger Versorgungsleistungen tatsächlich abgesichert?
- Insolvenzrisiko und Verzichtsproblematik prüfen
- Sind die bestehenden Versorgungsverträge insolvenzgesichert?
- Sollen die Pensionsverpflichtungen weiter bilanziert werden?
- falls ja: verpfändete Rückdeckungsversicherung, am besten mit voller Absicherung der Versorgungsverpflichtungen
- falls nein: Übertragung auf Pensionsfonds oder Unterstützungskasse
Ist es nicht besser, angesichts folgender Belastungen und Risiken die Firma zu liquidieren und zu löschen?
- Insolvenzrisiko wegen der Versorgungsverpflichtungen entfällt
- Kosten für Bilanz und Rentenverwaltung, andere laufende Kosten entfallen
- weitere Betriebsprüfungen entfallen
- der Kopf wird frei um den Ruhestand zu genießen
Wenn der Betrieb der GmbH nicht fortgesetzt werden soll weil sich kein Käufer oder Nachfolger findet oder gar nicht erst gesucht wird, stellt sich die Frage, was mit der Firma und mit der Pensionszusage bzw. den Versorgungsverpflichtungen gegenüber Ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern gemacht werden kann.
Dabei sind folgende Fragen zu klären:
-
2. Liquidation unklar oder später
- Es wird doch noch ein Nachfolger/Käufer gefunden, der jedoch die Pensionsverpflichtungen vollständig ausgelagert haben möchte (auch aus der Bilanz).
- Es wird doch noch ein Nachfolger/Käufer gefunden, der die Pensionsverpflichtungen in der Bilanz akzeptiert, die Versorgungsverpflichtungen aber vollständig abgesichert haben will.
- Die GmbH soll vorerst bestehen bleiben
- mit zu bilanzierenden Pensionsverpflichtungen
- mit aus der Bilanz ausgelagerten Versorgungsverpflichtungen
- Die Rentner-GmbH wird später liquidiert und gelöscht.
Mit Klärung der oben aufgeführten Fragen finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, wie wir die Absicherung Ihrer Versorgung am besten für folgende Konstellationen gestalten:
-
3. Liquidation und Löschung der Firma
- Firma kann gelöscht werden
- steuerlich begünstigt (§ 3 Nr. 65 EStG)
- jährlich steigende, insolvenzfeste Versorgung gesichert
- Aufwand für die Übernahme ist Betriebsausgabe (Versicherungsbeiträge, weitere Kosten)
- Unternehmer kann seinen Ruhestand genießen
Die Löschung der GmbH ist erst möglich, wenn die Pensionsverpflichtungen erfüllt oder entfallen sind (ggf. durch Übertragung auf einen externen Versorgungsträger der rechtswirksam in die Verpflichtung eintritt Liquidationsdirektversicherung).
Das kann durch Abfindung, Verzicht, aber auch durch Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung geschehen.
Mit dem Abschluss einer Liquidations-Direktversicherung und einer Übernahmevereinbarung übernimmt ein Lebensversicherer die (finanzierbaren) Pensionsverpflichtungen Schuld befreiend. Danach muss die Firma die Pensionsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und kann gelöscht werden.
Achtung: Abfindung und Verzicht bei Arbeitnehmern in vielen Fällen nicht umsetzbar!
Eine Liquidations-Direktversicherung bietet folgende Vorteile: