Das bieten wir

GPZ Wegweiser GrafikBetriebliche Altersversorgung ist die Summe aus drei sehr komplexen Rechtsgebieten:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Steuerrecht

Ursprünglich aus dem Versicherungsumfeld kommend greifen die Berater der GPZ auf mehr als 35 Jahre Erfahrung und Know-how in allen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung zurück. Vielen Unternehmen geht es nicht um den Abschluss neuer Versicherungsverträge sondern um Aufarbeitung und Problembewältigung komplexer Fragestellungen in der bAV und in Verbindung mit bestehenden (Versorgungs-) Verpflichtungen. Wir bieten sach- und fachkundige Beratung zu allen Fragestellungen rund um die betriebliche Altersversorgung, insbesondere im Bereich der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung.

  • 1. Unsere Dienstleistungen

      • Prüfung und Beratung zu bestehenden Versorgungswerken, Pensionszusagen etc.,
      • Umgestaltung bestehender Pensionszusagen zur Anpassung an veränderte Lebensbedingungen und aktuelle Rechtsprechung,
      • Neueinrichtung von Versorgungszusagen an Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter,
      • Beratung bei der Wahl des geeigneten Durchführungsweges (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung, Pensionskasse),
      • Überprüfung der steuerlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Zusage,
      • Erarbeitung von individuell abgestimmten Finanzierungskonzepten,
      • Erstellung der vertraglichen Unterlagen (Versorgungszusagen / Gesellschafterbeschluss)
      • Laufende Betreuung und Pflege
      • Formulierung von Nachträgen bzw. Neufassung der Zusage (einschl. Gesellschafterbeschluss)
      • Berechnung von Finanzierungslücken bei bestehenden Rückdeckungsversicherungen bzw. anderen Finanzierungen, sowie Erarbeitung von Nachfinanzierungskonzepten
      • Dienstleistungen zum Versorgungsausgleich (Ermittlung des Ehezeitanteils, Ausgleichsvorschlag) / korrespondierender Kapitalwert, Ausgleichvorschlag
      • Hilfe bei der bilanziellen Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
      • Unterstützungskasse
      • Pensionsfonds
      • Unterstützung bei Nachfolge, Verkauf, Liquidation und Insolvenz
      • Liquidations-Direktversicherung im Liquidationsverfahren und im Insolvenzverfahren
      • Hilfe bei der optimalen Verwertung von ablaufenden Kapitalversicherungen
      • Erstellung von Bilanzgutachten (§ 6a EStG, BilMoG, internationale Gutachten, Jubiläumszahlungen, Altersteilzeitverpflichtungen
      • Stellungnahmen zu speziellen Themen der betrieblichen Altersvorsorge
      • Seminare und Workshops
  • 2. Dienstleistungsvergütung (Leistungen und Honorare)

      Die erste telefonische Beratung, die Sie oder Ihr Steuerberater erhalten, ist für Sie völlig unverbindlich und somit auch honorarfrei. Alle weiteren Dienstleistungen sind honorarpflichtig.

      Quick – Check – EUR 350,00
      Ziel: Aufzeigen der Punkte, bei denen Handlungsbedarf besteht. Keine Handlungsempfehlungen. Das Honorar gilt für eine Pensionszusage.
      Erfassungsbogen

      Basis – Check – EUR 650,00
      Analyse zur inhaltlichen Gestaltung der bestehenden Pensionszusagen auf Anpassungsbedarf mit Handlungsempfehlung incl. Finanzierungscheck.
      Das Honorar gilt für eine Pensionszusage.
      Erfassungsbogen

      Voll – Check – EUR 850,00
      Analyse zur inhaltlichen Gestaltung der bestehenden Pensionszusage auf Anpassungsbedarf mit Handlungsempfehlungen, Überprüfung der steuerlichen Voraussetzungen (Erdienbarkeit, Angemessenheit (hier 75%-Grenze), Ernsthaftigkeit, Probezeit), Finanzierungscheck. Das Honorar gilt für eine Pensionszusage.
      Erfassungsbogen

      Bilanzgutachten
      Erstellen von Bilanzgutachten für Steuer- und / oder Handelsbilanz zum Bilanzstichtag:
      Einzelgutachten ab EUR 220,00 / Doppelgutachten ab EUR 330,00
      Auftragserteilung

      Nach Prüfung des Vorgangs erstellen wir Ihnen vor Auftragserteilung ein schriftliches Honorarangebot.

      Alle Honorarangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beratungsleistungen und zusätzliche Dienstleistungen, die über die hier aufgezeigten Leistungen hinausgehen, sind im Vorfeld mit der GPZ GmbH abzuklären. Es gelten unsere AGB (als Download auf dieser Homepage)

  • 3. So kann es ablaufen

      Über das Kontaktformular, per Fax oder per Telefon nehmen Sie Kontakt mit uns auf und schildern uns das Problem bzw. die Dienstleistung, die Sie in Anspruch nehmen möchten. Sofern es um eine inhaltliche Kurzanalyse Ihrer Pensionszusage handelt, können Sie die dafür von uns benötigten Unterlagen unter der Rubrik Rechtsquellen entnehmen. Ausgefüllt können Sie uns dieses Formular und die Unterlagen hierzu zur Verfügung stellen.

      Im Vorfeld vereinbaren wir einen Beratungsauftrag. Hier werden die Leistungen aufgeführt, die Sie von uns erhalten und das Honorar das fällig wird. Nach Unterzeichnung werden wir uns Ihrem Problem annehmen und für Sie tätig werden.

  • 4. Unterlagen für Analyse bitte einreichen:

      • Bestehende (Ursprungs-) Versorgungszusage
      • sämtliche Nachträge
      • Gesellschafterbeschlüsse
      • letztes versicherungsmathematisches Gutachten
      • Unterlagen zum Insolvenzschutz (Verpfändungen o.ä.)
      • Informationen zu bestehenden Rückdeckungsinstrumenten
      • Fragestellung, die wir für Sie klären dürfen…