Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern, die Oberfinanzdirektion Karlsruhe veröffentlicht neue Werte: die Karlsruher Tabelle 2024
Die Karlsruher Tabelle ist ein zentraler Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern in Deutschland. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der steuerlichen Bewertung, indem sie eine Vergleichsgrundlage für marktübliche Gehälter bietet. Diese Tabelle wurde erstmals 2001 erstellt, in 2009 und 2017 fortgeschrieben und für 2024 neu festgelegt. Es ist zu beachten, dass diese Übersicht nicht in allen Bundesländern gleichermaßen Berücksichtigung findet bzw. mit Ab- und Zuschlägen, je nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verschiedenen Regionen versehen werden kann.
Hintergrund und Funktion der Karlsruher Tabelle
Die Karlsruher Tabelle wurde entwickelt, um die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge zu überprüfen und verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Die Tabelle berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die Unternehmensgröße, Branche, Verantwortung und Qualifikation des Geschäftsführers. Ziel ist es, eine realistische und marktkonforme Vergütung sicherzustellen.
Für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage muss die Gesamtvergütung des GGF einem Fremdvergleich standhalten. Zu dieser gehören neben dem Gehalt, Sondervergütungen, Tantiemen, ein etwaiger Dienstwagen als auch die betriebliche Altersversorgung in allen 5 Durchführungswegen. Die Besonderheit bei der Pensionszusage ist dabei, dass nicht der Beitrag zur Rückdeckungsversicherung herangezogen wird. Es handelt sich dabei um die sogenannte fiktive Jahresnettoprämie, welche sich aus dem § 6a EStG – Zins von 6% und die Heubeck-Richttafeln 2018 G berechnet (BMF-Schreiben vom 15.12.1982) – kein Versicherungstarif. Es soll eine gleichbleibende Prämie für eine gedachte Versicherung ohne Abschluss- und Verwaltungskosten darstellen. Auf Grund des Nachzahlungsverbotes beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Ermittlung der fiktiven Jahresnettoprämie ab Zusageerteilung zu ermitteln – im Gegensatz zur Ermittlung ab Diensteintritt bei einem nicht beherrschenden GGF. Dabei kann es zu großen Differenzen der anzusetzenden Beträge kommen.
Das Prüfschema zur Einordung der Geschäftsführerbezüge durch die Finanzbehörden sieht laut BMF-Schreiben vom 14.10.2022 folgendermaßen aus:
- Beurteilung dem Grunde nach
Prüfung, ob die Vergütungsart durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist - Beurteilung der Höhe nach
Prüfung, ob die Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile angemessen ist - Beurteilung der Gesamtbezüge
Prüfung, ob die Summe aller nicht zu beanstandenden Vergütungselemente angemessen ist
Praktische Anwendung und Relevanz
Die Karlsruher Tabelle 2024 dient als wichtiges Instrument für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmen, um die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge zu beurteilen. Sie hilft, steuerliche Risiken zu minimieren und Konflikte mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. Unternehmen können die neuen Werte nutzen, um ihre Vergütungsstrukturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, besonders um etwaige Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer ist es essenziell, sich über die neuen Werte und deren Auswirkungen zu informieren.
Fazit
Die Aktualisierung der Karlsruher Tabelle 2024 soll Sicherheit in der Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen geben und den aktuellen wirtschaftlichen und marktspezifischen Bedingungen entsprechen. Durch die Erhöhung der Gehaltsobergrenzen, die Differenzierung nach Unternehmensgröße und die Einbeziehung zusätzlicher Vergütungskomponenten wird eine realistischere und marktnähere Bewertung ermöglicht. Für Unternehmen und Gesellschafter-Geschäftsführer ist es daher wichtig, die neuen Werte zu kennen und ihre Vergütungsstrukturen entsprechend anzupassen, um sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.