Die wohl wesentlichste Erkenntnis des Seminars war, dass es sich bei jeder Form der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie um einen arbeitsrechtlichen Vorgang handelt. Im Vordergrund steht eine Versorgungszusage, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsvertrages erteilt. Die Durchführung und das Finanzierungsinstrument stehen hinten an. Damit ist zum Beispiel eine vom „Altarbeitgeber“ übernommene und fortgesetzte Direktversicherung nicht nur eine Versicherung die der neue Arbeitgeber weiter bezahlt, sondern die Übernahme einer (meist unbekannten) arbeitsrechtlichen Verpflichtung, für die der neue Arbeitgeber vollumfänglich einzustehen hat.
Neben der arbeitsrechtlichen Komponente komplettieren Sozialversicherungs- und Steuerrecht die drei Rechtsgebiete der betrieblichen Altersversorgung.
Fragestellungen wie
- Muss ich als Arbeitgeber die bestehende Direktversicherung eines neu eingestellten Arbeitnehmers fortsetzen?
- Entstehen daraus für mich als Arbeitgeber Nachteile oder Haftungsrisiken?
- Wie kann ich diese Haftungsrisiken begrenzen?
- Worauf genau hat der Arbeitnehmer Anspruch?
- Was bedeutet das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz und zu welchen Zuschüssen bin ich als Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung verpflichtet?
- Was muss ich beachten, um bei einem ausscheidenden Mitarbeiter mit einer Direktversicherung oder Pensionskasse enthaftet zu sein?
- Können „betriebliche Übung“ oder „Gleichbehandlungsgrundsatz“ zu Versorgungsansprüchen führen?
- Was ist eine Versorgungsordnung/Betriebsvereinbarung und warum sollte ich eine solche Regelung im Unternehmen haben?
- Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen haben die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeber und beim Arbeitnehmer; während der Anwartschafts- und der Leistungsphase?
- Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich als Arbeitgeber um Betriebstreue zu belohnen?
wurden ausführlich erörtert.
Die Teilnehmer kamen schnell zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Seminarinhalten weniger um Themen der Personalabteilung und/oder Lohnbuchhaltung handelt, sondern um Gestaltungsfragen, für die ggf. der Steuer- oder Rechtsberater seine Mandanten sensibilisieren kann oder muss.
Für Fragen zu angesprochenen Themen stehen Ihnen die Berater der GPZ gern zur Verfügung!